- ArbeitsmedizinerInnen sind nach ihrer Ausbildung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt und für ihre Leistungen selbst verantwortlich.
- Die AIZ versucht diesem Selbstverständnis durch eine entsprechende Organisation entgegenzukommen.
- Jede/r MitarbeiterIn ist für die bestmögliche Verankerung der Arbeitsmedizin im seinem/ihrem Betrieb verantwortlich.
- Jede/r ArbeitsmedizinerIn bringt Persönlichkeit, Kreativität und Engagement in die tägliche Arbeit ein.
- Jede/r ArbeitsmedizinerIn mit seinen/ihren Begabungen, speziellen Interessen und Persönlichkeit passt sich den Gegebenheiten in einem Betrieb an und beweist durch Flexibilität, wie auch unter erschwerten Bedingungen Arbeitsmedizin lebendig werden kann.
- Die Gesetzeslage macht es notwendig, dass eine Organisation, in unserem Falle die AIZ Krems GmbH, diese Interessensgemeinschaft von unabhängigen, selbstständigen ÄrztInnen begleitet.