Mitglieder:



  1. ArbeitsmedizinerInnen sind nach ihrer Ausbildung zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt und für ihre Leistungen selbst verantwortlich.
  1. Die AIZ versucht diesem Selbstverständnis durch eine entsprechende Organisation entgegenzukommen.
  1. Jede/r MitarbeiterIn ist für die bestmögliche Verankerung der Arbeitsmedizin im seinem/ihrem Betrieb verantwortlich.
  1. Jede/r ArbeitsmedizinerIn bringt Persönlichkeit, Kreativität und Engagement in die tägliche Arbeit ein.
  1. Jede/r ArbeitsmedizinerIn mit seinen/ihren Begabungen, speziellen Interessen und Persönlichkeit passt sich den Gegebenheiten in einem Betrieb an und beweist durch Flexibilität, wie auch unter erschwerten Bedingungen Arbeitsmedizin lebendig werden kann.
  1. Die Gesetzeslage macht es notwendig, dass eine Organisation, in unserem Falle die AIZ Krems GmbH, diese Interessensgemeinschaft von unabhängigen, selbstständigen ÄrztInnen begleitet.